Betroffene Gesellschaft:
Möbel Walther AG
Antragsgegnerin:
Krieger
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
31.08.2007
Zuständiges Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beginn des Verfahrens:
18.08.2010
Aktenzeichen:
52 O 97/10
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
18,08 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
20,81 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie
Am 31. August 2007 hatte die Hauptversammlung der Möbel Walther AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen. Im Rahmen von Anfechtungsklagen wurde die Barabfindung um 1,98 Euro je Aktie erhöht. Im Spruchverfahren vor dem LG Potsdam wies das Gericht die Anträge der ehemaligen Aktionäre auf Erhöhung der Barabfindung mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurück. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Brandenburgischen OLG setzte das Gericht die Barabfindung auf 20,81 Euro je Aktie fest. Der Antragsgegner hat laut Beschluss die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die notwendigen Kosten der Antragsteller aus beiden Instanzen zu tragen.