Betroffene Gesellschaft:
Mercurius
Antragsgegnerin:
C.A.B. GmbH
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
22.12.2020
Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt am Main
Beginn des Verfahrens:
11.06.2021
Beendigung des Verfahrens:
08.12.2022
Aktenzeichen:
3-05 O 51/21
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
10,70 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
12,80 Euro je Aktie
Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mercurius AG konnte durch einen vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8. Dezember 2022 festgestellten Vergleich abgeschlossen werden. Der Vergleich sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 2,10 auf EUR 12,80 je Mercurius-Aktie vor. Im Verhältnis zu der bislang gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 10,70 entspricht dies einer Anhebung um fast 20 %. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses, d.h. aber dem 12. März 2021, mit jährlich 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zahlungsverpflichtungen sind spätestens einen Monat nach Wirksamwerden der Vergleichs fällig. Die Nachzahlungsverpflichtungen sind für die abfindungsberechtigten Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.