Betroffene Gesellschaft:
ISRA Vision AG
Antragsgegnerin:
ISRA Vision AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
15.12.2020
Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt am Main
Beginn des Verfahrens:
07.06.2021
Aktenzeichen:
3-05 O 57/21
Mit Beschluss vom 9. Februar 2024 hat das OLG die gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet.