Generali Deutschland Holding AG

Betroffene Gesellschaft:
Generali Deutschland Holding AG


Antragsgegnerin:
Assicurazioni Generali S.p.A.


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
04.12.2013


Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
03.07.2014


Beendigung des Verfahrens:
15.07.2026


Aktenzeichen:
82 O 49/14 / I-26 W 8/23 [AktE]


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
107,77 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
130,67 Euro je Aktie


Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wurde der Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.10.2022, 82 O 49/14, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen sowie unter Zurückweisung der Beschwerden zahlreicher Antragsteller teilweise abgeändert: Die Barabfindung für die am 04.12.2013 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wurde vom OLG Düsseldorf auf 130,67 € je Stückaktie festgesetzt.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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