Betroffene Gesellschaft:
Gameforge Berlin AG
Antragsgegnerin:
Gameforge AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
05.06.2013
Zuständiges Gericht:
Kammergericht Berlin
Beginn des Verfahrens:
31.10.2013
Aktenzeichen:
2 W 20/15 SpruchG KG Berlin, ( Az. 102 O 84/13 vor dem LG Berlin)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
27,26 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
32,41 Euro je Aktie
Das LG Berlin hat am 24.2.2015 entschieden, die Spruchanträge zurückzuweisen. Das Kammergericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Barabfindung auf 32,41 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.