Degussa AG

Betroffene Gesellschaft:
Degussa AG


Antragsgegnerin:
Evonik Industries AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
29.05.2006


Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
05.10.2006


Beendigung des Verfahrens:
5.9.2019


Aktenzeichen:
I-26 W 8/17 [AktE] (I. Instanz: 31 O 89/06)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
42,66 Euro je Aktie, später über Teilvergleich 45,11 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Eröhung


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Eröhung


Erste Instanz hat die Abfindung auf 52,75 Euro erhöht. OLG Düsseldorf hat dann im abschließenden Beschluss diese Erhöhung zurückgenommen.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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