Betroffene Gesellschaft:
Degussa AG
Antragsgegnerin:
Evonik Industries AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
29.05.2006
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
05.10.2006
Beendigung des Verfahrens:
5.9.2019
Aktenzeichen:
I-26 W 8/17 [AktE] (I. Instanz: 31 O 89/06)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
42,66 Euro je Aktie, später über Teilvergleich 45,11 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Eröhung
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Eröhung
Erste Instanz hat die Abfindung auf 52,75 Euro erhöht. OLG Düsseldorf hat dann im abschließenden Beschluss diese Erhöhung zurückgenommen.