Covivio Office

Betroffene Gesellschaft:
Covivio Office


Antragsgegnerin:
Covivio Office Holding GmbH


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
25.03.2021


Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt am Main


Beginn des Verfahrens:
17.08.2021


Aktenzeichen:
Az. 3-05 O 63/21


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
6,42 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
6,42 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
Gemäß dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.05.2023 wird keine Erhöhung der Barabfindung erfolgen. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.



Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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