Betroffene Gesellschaft:
Diebold Nixdorf
Antragsgegnerin:
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
26.09.2016
Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
15.05.2017
Beendigung des Verfahrens:
05.06.2025
Aktenzeichen:
I-26 W 7/22 AktE (vormals: 18 O 9/17 AktE bzw. 18 O 58/17 AktE)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
55,02 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
55,02 Euro je Aktie
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
2,82 Euro netto, (3,13 Euro brutto)
Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
2,82 Euro netto, (3,13 Euro brutto)
Mit Beschluss vom 01.09.2023 hat das LG Dortmund die Anträge zurückgewiesen und die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 5. Juni 2025 die gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Nach Auffassung des OLG führen sowohl ein Abstellen auf den durchschnittlichen Börsenkurs wie auch die Ermittlung des Unternehmenswerts, auf die das Landgericht seine Entscheidung gestützt hatte, nicht zu einem günstigeren Ergebnis als einem Abfindungsbetrag von EUR 55,02 je Aktie.