net mobile AG

Betroffene Gesellschaft:
net mobile AG


Antragsgegnerin:
DOCOMO Digital GmbH (c/o net mobile AG, Düsseldorf)


Strukturmaßnahme:
Squeeze Out


Tag der Hauptversammlung:
30.06.2016


Zuständiges Gericht:
Landgericht Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
29.11.2016


Aktenzeichen:
33 O 79/16 AktE


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
6,40 Euro je Aktie


Das LG hat die Spruchanträge zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 28.11.2022 hat das OLG Düsseldorf auch die Beschwerden zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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