Bay. Immobilien AG

Betroffene Gesellschaft:
Bay. Immobilien AG


Antragsgegnerin:
Bayer. Immobilien AG, Bavaria Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
29.08.2002


Zuständiges Gericht:
LG München (Beschwerde über ausgewählten SV liegt vor dem OLG)


Beginn des Verfahrens:
20.12.2002


Beendigung des Verfahrens:
12.07.2019


Aktenzeichen:
31 Wx 213/17 (LG: 5 HKO 22066/02)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
22,16 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Nachbesserung


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,83 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,51 Euro je Aktie (brutto)


Nachbesserung beim Ausgleich.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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