Betroffene Gesellschaft:
AXA Konzern AG
Antragsgegnerin:
AXA
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
20.07.2006
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
02.08.2007
Beendigung des Verfahrens:
20.06.2022
Aktenzeichen:
I-26 W 3/20 (Az. LG: 82 O 135/07)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)
Das LG Köln hat die die Abfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie erhöht, das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung revidiert und den Beschluss dahingegen abgeändert, dass die Anträge zurückgewiesen werden. Es bleibt somit beim ursprünglich festgelegten Abfindungsbetrag.