Betroffene Gesellschaft:
Apcoa Parking Holdings GmbH
Antragsgegnerin:
Apcoa Parking Holdings GmbH
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
13.12.2004
Zuständiges Gericht:
LG Stuttgart
Beginn des Verfahrens:
29.03.2005
Beendigung des Verfahrens:
03.04.2012
Aktenzeichen:
Beschwerde 20 W 6/09 (voriges Az32 AktE 2/05 KfH)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
147,50 Euro
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
8,24 Euro
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
6,89 Euro
Die Barabfindung betrug 1417,50 Eure je Aktie, die jährliche Ausgleichszahlung 6,89 Euro. Das Landgericht Stuttgart hatte die Ausgleichszahllung auf 8,24 Euro erhöht, erhielt die Abfindung aber für angemessen. Das OLG Stuttgart hat nun die Auffassung der Vorinstan endgültig bestätigt.