Betroffene Gesellschaft:
ADITRON AG
Antragsgegnerin:
Rheinmetall AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
15.05.2003
Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
23.08.2003
Beendigung des Verfahrens:
15.12.2016
Aktenzeichen:
I-26 W 25/12 (davor 40 O 163/03 und 33 O 126/03)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
26,50 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
30,87 Euro je AKtie
Im Jahr 2003 wurden die ehemaligen Aktionäre der Aditron AG per Hauptversammlungsbeschluss zu 26,50 Euro je Aktie abgefunden. In einem u. a. von der SdK für ihre Mitglieder eingeleiteten Spruchverfahren hatte das Landgericht Dortmund diese Abfindungszahlung nach Einholung eines Gutachtens auf 36,44 Euro erhöht (+37,5 %). Gegen diesen Beschluss hat die Hauptaktionärin erfolgreich Beschwerde eingelegt. Denn in der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Barabfindung nun mit 30,87 Euro je Aktie festgelegt. Gegenüber der Squeez-out Abfindung ist dies eine Erhöhung um 16,5 %.