Actris AG

Betroffene Gesellschaft:
Actris AG


Antragsgegnerin:
Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
30.08.2010


Zuständiges Gericht:
OLG Karlsruhe


Beginn des Verfahrens:
17.01.2011


Beendigung des Verfahrens:
08.05.2025


Aktenzeichen:
12 W 21/23 / 23 Akte E 25/10


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,14


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
5,08


Mit Beschluss vom 13.10.2022 hat das Landgericht Mannheim den angemessenen Abfindungsbetrag auf 5,08 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, ihre eigene Kosten sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu tragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.05.2025 sämtliche Beschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgericht Mannheim ist damit rechtskräftig.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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