Betroffene Gesellschaft:
Actris AG
Antragsgegnerin:
Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
30.08.2010
Zuständiges Gericht:
OLG Karlsruhe
Beginn des Verfahrens:
17.01.2011
Beendigung des Verfahrens:
08.05.2025
Aktenzeichen:
12 W 21/23 / 23 Akte E 25/10
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,14
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
5,08
Mit Beschluss vom 13.10.2022 hat das Landgericht Mannheim den angemessenen Abfindungsbetrag auf 5,08 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, ihre eigene Kosten sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu tragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.05.2025 sämtliche Beschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgericht Mannheim ist damit rechtskräftig.