ABIT AG

Betroffene Gesellschaft:
ABIT AG


Antragsgegnerin:
GFKL Financial Services Aktiengesellschaft


Strukturmaßnahme:
Verschmelzung


Tag der Hauptversammlung:
21.06.2005


Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
07.09.2006


Aktenzeichen:
I-26 W 10/20 / LG-AZ. 31 O 80/06 , I-26 W 28/12 (Az. zum Zwischenbeschluss)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
13,93 Euro oder 6 GFKL Aktien je 17 ABIT Aktien


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
16,13 Euro vor dem LG, vom OLG bestätigt.


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine bare Zuzahlung bei Tausch / LG



Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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