Betroffene Gesellschaft:
ABB AG
Antragsgegnerin:
ABB Asea Brown Boveri AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
29.08.2002
Zuständiges Gericht:
OLG Karlsruhe
Beginn des Verfahrens:
19.5.2003
Beendigung des Verfahrens:
12.09.2017
Aktenzeichen:
12 W 1/17 (alte AZ. 12a W 8/15 und 21 AktE 1/03)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
270 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
270,60 Euro je Aktie
Im Fall der Ende 2002 zu 270 Euro je Aktie „ausgesqueezten“ Aktionäre der ehemaligen ABB AG hatte das Landgericht Mannheim in einem u. a. von der SdK eingeleiteten Spruchverfahren entschieden, dass die Nachbesserung nicht anzuheben ist (siehe AnlegerPlus, Ausgabe 9/2015). Das Verfahren ging vor das OLG Karlsruhe und dieses hat die Abfindung je Aktie nun abschließend auf 270,60 Euro festgelegt (Az. 12 W 1/17).