Anfechtungsklagen


Falls erforderlich, reicht die SdK gegen Hauptversammlungsbeschlüsse auch aktienrechtliche Anfechtungsklagen ein. Das finanzielle Risiko dieser aktienrechtlichen Klagen trägt allein die SdK. Mitglieder profitieren von durch uns eingeleiteten Anfechtungsklagen automatisch, wenn diese erfolgreich abgeschlossen werden.

Die einzelnen von uns durchgeführten und bereits abgeschlossenen Verfahren finden Sie auf dieser Seite. Die Unterlagen zu den einzelnen Verfahren stehen für Mitglieder auf den Unterseiten zur Einsicht zur Verfügung.