Spruchverfahren


Den Großaktionären deutscher Aktiengesellschaften stehen eine Reihe von Strukturmaßnah-men wie der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) oder der Abschluss eines Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrages zur Verfügung, die einen enormen Eingriff vor allem in die monetären Rechte von Streubesitzaktionären mit sich bringen. So kann zum Beispiel ein Großaktionär ab einem Anteilsbesitz von 95% die Streubesitzaktionäre aus dem Unternehmen „werfen“. In vielen Fällen liegt der Preis, den der Großaktionär an die Streubesitzaktionäre als Ausgleich zahlt, unter dem fairen Preis. Mit dem so genannten Spruchverfahren hat der Gesetzgeber ein Verfahren im deutschen Gesellschaftsrecht geschaffen, der es Aktionären ermöglicht, den Preis vor einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Mit Hilfe des Spruchverfahrens kann eine Verzögerung der Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen durch einen Streit über die Höhe der Kompensation vermieden werden, indem die Auseinandersetzung über die Höhe der Kompensation von der Frage der Wirksamkeit der Strukturmaßnahme abgekoppelt wird. Die Strukturmaßnahme kann also umgesetzt werden, während über den Preis hierfür im Nachgang vor Gericht verhandelt wird.

 

Da sich die Durchführung für den einzelnen Aktionär finanziell meist aufgrund des niedrigen eigenen Aktienbesitzes kaum lohnt, führt die bzw. Abfindungszahlung nicht dem fairen Wert entspricht. Die einzelnen von uns durchgeführten und bereits abgeschlossenen Verfahren finden Sie auf dieser Seite. Die Unterlagen zu den einzelnen Verfahren stehen für Mitglieder auf den Unterseiten zur Einsicht zur Verfügung.