Steinhoff International Hodlings NV Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf dieser Seite können Aktionäre der Steinhoff International Holdings NV eine Erklärung zur Bereitschaft zur Übernahme von Kosten für die von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") zu mandatierende Rechtsanwaltskanzlei AMS Advocaten und einen noch zu bestimmenden Finanzberater abgeben. Die Anwaltskanzlei und die Finanzberater sollen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Steinhoff International Holdings NV die Interessen der Steinhoff Aktionäre vertreten, die an der von der SdK organisierten Interessensbündelung teilnehmen. Weitere Inforamtionen finden sich im Newsletter 6 der SdK vom 20. Februar 2023.

 

 

Hiermit erkläre ich mich bereit, den zuvor angegebenen Betrag an die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen einer Kostenübernahme zu leisten, damit diese die Rechtsanwaltskanzlei AMS Advocaten N.V. und einen noch zu bestimmenden Finanzberater mandatiert, um die Interessen der Streubesitzaktionäre der Steinhoff International N.V., die sich dem von der SdK organisierten gemeinsamen Vorgehen anschließen, zu vertreten. Mir ist bekannt, dass damit kein individuelles Mandat zwischen mir und der Anwaltskanzlei oder dem Finanzberater entsteht. Die Kostenübernahme muss nur geleistet werden, sofern Kostenübernahmeerklärungen in Höhe von mindestens 312.000 Euro netto eingehen. Sofern am Ende des Verfahrens noch Restbudget übrig bleiben sollte, wird dieses an die teilnehmenden Aktionäre anteilig zurückerstattet, sofern der dem einzelnen Aktionär zustehende individuelle Betrag größer als 50 Euro ist. Sollten mehr als 312.000 Euro an Budget zugesagt werden, wird jedem teilnehmenden Aktionär ein entsprechend gekürzter Betrag in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag zur Kostenübernahme wird, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, von der SdK innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bedingungen komplett in Rechnung gestellt.  

‹‹ zurück