30.09.2022 SdK-Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Mitglieder am Freitag, den 30. September 2022, um 15:30 Uhr, im Hotel im IntercityHotel Magdeburg, Bahnhofstraße 69, 39104 Magdeburg, Telefon +49 (0)391 59620, zur Mitgliederversammlung ein.
Interessierte Mitglieder können sich hierzu ab August auf unserer Webinarplattform anmelden. Den Link finden Sie dann hier. Die Unterlagen werden ebenfalls bald online gestellt. Um die Jahresabschlussunterlagen dann einsehen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihrer Mitgliedsnummer in den Mitgliederbereich ein.
Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ernennung eines Protokollführers
TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4: Tätigkeitsbericht des Vorstandes über das Jahr 2021
TOP 5: Bericht des Schatzmeisters über den Jahresabschluss 2021
TOP 6: Bericht der Rechnungsprüfer über das Jahr 2021
TOP 7: Aussprache
TOP 8: Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
TOP 9: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021
TOP 10: Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2022
Der Vorstand schlägt Frau Dr. Carola Rinker zur Wiederwahl und Herrn Herbert Wild zur Neuwahl vor. Herr Wild war bisher Ersatzkandidat. Als Ersatzkandidaten schlägt der Vorstand vor, Herrn Tobias Carle zu wählen. Die Versammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden.
TOP 11: Änderung der Beitragsordnung
Der Vorstand der SdK schlägt vor, die Beitragsordnung der SdK zu ändern und wie folgt neu zu fassen:
„Beitragsordnung
Die Beitragsordnung in dieser Fassung gilt erstmalig für das Mitgliedschaftsjahr 2023 und solange bis eine neue Beitragsordnung beschlossen wird.
I. Mitgliedsbeitrag
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden von den Mitgliedern der SdK Mitgliedsbeiträge erhoben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt einschließlich Umsatzsteuer für
- natürliche Personen: 75,– Euro (brutto) / Jahr
- juristische Personen: 275,– Euro(brutto) / Jahr (einschl. Personengesellschaften, Anstalten und Stiftungen)
- ermäßigt: 20,– Euro (brutto) / Jahr (Studenten, Arbeitslose)
unterjähriger Beitritt:
Erfolgt der Beitritt einer natürlichen Person erst im zweiten Halbjahr eines Geschäftsjahres, so ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag in dem Beitrittsjahr um 50 %.
II. Beiträge für den freiwilligen Bezug von Sonderleistungen
Nach § 4 Abs. 2 der Satzung können von den Mitgliedern der SdK für freiwilligen Bezug von Sonderleistungen weitere Beiträge erhoben werden. Wird der Bezug der Sonderleistung nicht spätestens einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die Beiträge für die Sonderleistungen betragen einschließlich Umsatzsteuer:
- Bezug der Mitgliederzeitschrift (AnlegerPlus) in gedruckter Form: 24,– Euro / Jahr (Der Bezug der Mitgliederzeitschrift in digitaler Form ist kostenfrei und bedarf keines Antrags.)
- und ggf. zusätzlich: Versand der Mitgliederzeitschrift (AnlegerPlus) ins Ausland in Höhe von 20,– Euro (brutto) / Jahr
Diejenigen Mitglieder, die der SdK ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen, von dem der Beitrag eingezogen wird. Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der Beitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE83ZZZ00000026217 und der jeweiligen Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz jährlich zum 30. Januar eingezogen. Fällt der 30. Januar nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.“
Sofern es die Corona-Situation zulässt, lädt der Vorstand alle anwesenden Mitglieder im Anschluss an die Veranstaltung noch zu einem kleinen Abendessen ein.
München, im August 2022
Der Vorstand
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.