27.03.2015 SdK-Mitgliederversammlung
Einladung zur SdK Mitgliederversammlung
am Freitag, 27. März 2015 um 15.30 Uhr,
im Hotel "Der Achtermann", Rosentorstraße 20, 38640 Goslar
Telefon 05321 70 00 0, Telefax 05321 70 00 999
TOP 1: Tätigkeitsbericht des Vorstandes über das Jahr 2014
TOP 2: Bericht des Schatzmeisters über den Jahresabschluss 2014
TOP 3: Bericht der Rechnungsprüfer über das Jahr 2014
TOP 4: Aussprache
TOP 5: Genehmigung des Jahresabschlusses 2014
TOP 6: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
TOP 7: Vorstandswahlen
Die Wahlperiode von Herrn Markus Kienle ist abgelaufen. Der Vorstand schlägt Herrn Rechtsanwalt Markus Kienle zur Wiederwahl vor.
Die Versammlung ist an diesen Vorschlag nicht gebunden.
TOP 8: Wahl der Rechnungsprüfer für 2015
Der Vorstand schlägt Herrn Dieter Tassler zur Wiederwahl, Herrn Dr. Scholl zur Neuwahl und Herrn Berninger als Ersatzkandidaten vor. Die Versammlung ist an diesen Vorschlag nicht gebunden.
TOP 9: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 5 Ziffer 2 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
„Die Mitgliedsbeiträge können nach Rechnungsstellung per Überweisung oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beglichen werden. Diejenigen Mitglieder, die der SdK ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen, von dem der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird. Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE83ZZZ00000026217 und der jeweiligen Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz jährlich zum 30. Januar eingezogen. Fällt der 30. Januar nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.“
Begründung: Aufgrund der Änderung und Umstellung auf das sog. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, das die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandates erfordert, wird die Ergänzung der Satzung um diesen Passus erforderlich.
TOP 10: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „9.“ um die Ziffer „10.“ ergänzt:
„10. Vorstandsvergütung“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst für TOP 10 bis TOP 14
TOP 11: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „9.“ und nach Ziffer „10.“ um die Unterziffer „1.“ ergänzt:
„1. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch Beschluss der Mitgliederversammlungfestgelegt wird.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst für TOP 10 bis TOP 14
TOP 12: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „9.“ und nach Ziffer „10.“ um die Unterziffer „2.“ ergänzt:
„2. Für das Jahr 2015 erhält jedes Vorstandsmitglied eine Vergütung in Höhe von € 24.000,00 Euro (netto). Anfallende Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ist zusätzlich zum Nettobetrag zu bezahlen.
Das Vorstandsmitglied hat über die Vergütung eine Rechnung zu stellen.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst für TOP 10 bis TOP 14
TOP 13: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „9.“ und nach Ziffer „10.“ um die Unterziffer „3.“ ergänzt:
„3. Bis zu einem Beschluss der Mitgliederversammlung erhält jedes Vorstandsmitglied ab dem 1.1.2016 eine monatliche Vergütung in Höhe von 2.000,00 Euro (netto). Anfallende Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ist zusätzlich zum Nettobetrag zu bezahlen.
Das Vorstandsmitglied hat über die Vergütung eine Rechnung zu stellen. Die Vergütung ist zum Endeeines Monats zu bezahlen.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst für TOP 10 bis TOP 14
TOP 14: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „9.“ und nach Ziffer „10.“ um die Unterziffer „4.“ ergänzt:
„4. Der jedem Vorstandsmitglied zustehende Aufwendungsersatz bleibt von dieser Vergütungsregelung unberührt.“
Zusammengefasste Begründung zu TOP 10 bis TOP 14:
Seit dem 1.1.2015 ist für die Vergütung des Vorstandes eine Grundlage in der Satzung zu schaffen. Da die bisherige Satzungsregelung als rechtlich unzureichend eingestuft wird, wurde die Vergütung grundlegend neu geregelt und in die Kompetenz der Mitgliederversammlung gestellt.
Die Regelungen der Vergütung für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 haben ihren Hintergrund darin, daß die Mitgliederversammlung erst einen wirksamen Beschluss über die Höhe der Vergütung fassen kann, wenn diese Kompetenz durch Eintragung der vorgeschlagenen Satzungsänderung unter TOP 11 ins Vereinsregister wirksam geworden ist (§ 71 Abs. 1 BGB).
Eine mehrfach aufschiebend bedingte Beschlussfassung (Beschlussfassung der TOP 10 bis TOP 14 und Eintragung dieser Beschlüsse ins Vereinsregister) der Mitgliederversammlung ist nach Auffassung des Vorstandes mit zu großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden.
Die Beschlussvorlage unter TOP 14 hat lediglich klarstellenden Charakter und dient der Transparenz.
TOP 15: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach der Ziffer „10.“ um die Ziffer „11.“ ergänzt:
„11. Haftungsbegrenzung der Vorstandsmitglieder“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst zu den TOP 15 bis TOP 19
TOP 16: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „10.“ und nach Ziffer „11.“ um die Unterziffer „1.“ ergänzt:
„1. Vorstandsmitglieder haften dem Verein unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung für einen in Wahrnehmung ihrer Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst zu den TOP 15 bis TOP 19
TOP 17: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „10.“ und nach Ziffer „11.“ um die Unterziffer „2.“ ergänzt:
„2. § 9 Ziffer 11 Unterziffer 1 dieser Satzung gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst zu den TOP 15 bis TOP 19
TOP 18: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „10.“ und nach Ziffer „11.“ um die Unterziffer „3.“ ergänzt:
„3. Ist streitig, ob ein Vorstandsmitglied einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast.“
Begründung: Erfolgt zusammengefasst zu den TOP 15 bis TOP 19
TOP 19: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 9 wird nach Ziffer „10.“ und nach Ziffer „11.“ um die Unterziffer „4.“ ergänzt:
„4. Sind Vorstandsmitglieder einem anderen zum Ersatze eines Schadens verpflichtet, den sie bei Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.“
Zusammengefasste Begründung zu TOP 15 bis TOP 19:
Die gesetzliche Anordnung gilt automatisch nur für unentgeltliche tätige Vorstände. Die vorgeschlagene Vorstandsvergütung stellt nach Auffassung des Vorstandes keine hinreichende Kompensation für den Umfang der Tätigkeiten und der damit verbundenen Haftungsgefahren dar, so dass die Anwendung der gesetzlichen Regelungen über die Haftungsbeschränkungen auf den Vorstand angemessen ist.
TOP 20: Ergänzende Bestimmung zu den geplanten Satzungsänderungen
Der Vorstand schlägt folgendes Vorgehen vor:
Der Vorstand wird ermächtigt, die Gliederung respektive Nummerierung von § 9 der Satzung, die sich aus den Beschlussvorlagen der TOP 10 bis TOP 19 ergibt, an die Beschlusslage nach Beschlussfassung so anzupassen, dass die Gliederung/Nummerierung in § 9 der Satzung unter Berücksichtigung der beschlossenen Satzungsänderungen fortlaufend ist.
Begründung: Sollten einzelne Beschlussgegenstände der TOP 10 bis TOP 19 zu Änderungen/Ergänzung von § 9 der Satzung nicht angenommen/beschlossen werden, macht dies eine Änderung der Gliederung respektive Nummerierung erforderlich, damit die Gliederung respektive Nummerierung von § 9 der Satzung weiterhin fortlaufend ist.
TOP 21: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 10 Ziffer 2. Satz 2 der Satzung mit dem Wortlaut
„Die Höhe von Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für Leistungen des Vorstandes werden durch die Versammlung der aktiven Mitglieder beschlossen.“
wird gestrichen.
Begründung: Der Vorstand hält die Verlagerung der Kompetenz für die Vorstandsvergütung auf die Mitgliederversammlung als Verbreiterung der Legitimationsgrundlage für angemessen.
TOP 22: Der Vorstand schlägt folgende Satzungsänderung vor:
§ 11 Ziffer „8.“ wird nach § 11 Ziffer „8.“, Unterziffer „10.“ (Auflösung des Vereins) um folgende Unterziffer „11.“ ergänzt:
„11. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder“
Begründung: Aufgrund der vorgeschlagenen Satzungsänderung in TOP 11 (Ergänzung von §9 um Ziffer 10 Unterziffer 1.) und der darin begründeten Zuständigkeit der Mitgliederversammlung für die Festsetzung der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der geplanten Satzungsänderungen unter TOP 12 und TOP 13 zur Festsetzung der Vergütung für das Jahr 2015 und ab dem 1.1.2016 (bis zu einem Beschluss der Mitgliederversammlung) ist die Aufnahme dieser Kompetenz in den Beschlusskatalog in § 11 Ziffer 8 der Satzung aus Transparenzgründen sinnvoll.
TOP 23: Verschiedenes
TOP 24: Vortrag
von Frank Günther, One Square Advisors: „Fokus Mittelstandsanleihen: Insolvenzgründe
und was Anleger daraus lernen können.“
Anmeldung zur Mitgliederversammlung 2015
Bitte füllen Sie die Anmeldung aus und schicken Sie die Fax-Antwort an:
089 2020846-10 oder Antwort via E-Mail an: info@sdk.org
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