AXA Konzern AG

Betroffene Gesellschaft:
AXA Konzern AG


Antragsgegnerin:
AXA


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
20.07.2006


Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
02.08.2007


Beendigung des Verfahrens:
20.06.2022


Aktenzeichen:
I-26 W 3/20 (Az. LG: 82 O 135/07)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)


Das LG Köln hat die die Abfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie erhöht, das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung revidiert und den Beschluss dahingegen abgeändert, dass die Anträge zurückgewiesen werden. Es bleibt somit beim ursprünglich festgelegten Abfindungsbetrag.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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