31. Januar 2013
SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
Die Gebhard Real Estate AG ist ein auf den Ankauf, die Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien oder von Objektgesellschaften spezialisiertes Unternehmen. Diese hat zum 1.1.2007 eine Anleihe im Volumen von insgesamt 20 Mio. Euro begeben. Die erste Tranche der Anleihe (WKN: A0LDY7) in Höhe von 7,5 Mio. Euro hatte eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Rückzahlung dieser Tranche steht nach Informationen der SdK noch aus. Die zweite Tranche (WKN: A0LDY8) in Höhe von 12,5 Mio. Euro hatte ursprünglich eine Laufzeit von sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013 zurückbezahlt werden. Aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft konnten in 2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche nicht pünktlich gezahlt werden. Im August 2011 wurden schließlich die Anleihebedingungen auf Initiative der Schuldnerin hin geändert. Unter anderem wurde der garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt und die Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
Trotz dieser von Seiten der Gläubiger geleisteten Sanierungsbeiträgen scheint sich, aus Sicht der SdK, die Gesellschaft jedoch immer noch in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Ein Indiz hierfür sind die bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30. Juni bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Ferner hat die Gesellschaft bis heute keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht. Auch die wirtschaftlich relevanten Tochtergesellschaften der Gebhard Gruppe haben bis dato keinen Jahresabschluss für das zurückliegende Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht. Da die Gebhard Real Estate AG auch noch nie einen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus unserer Sicht nicht möglich. Aus unserem Gesichtspunkt ist ein gemeinsames Vorgehen der Anleiheinhaber ratsam, um so einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu erhalten und die Ansprüche der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und Dritte zu sichern. Die SdK hat für einige betroffene Mitglieder bereits eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Prüfung von möglichen Anspruchsgrundlagen beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, welche sich dem Vorgehen der SdK anschließen wollen, können sich unter http://www.sdk.org/gebhard.php für einen kostenlosen Newsletter in Sachen Gebhard Real Estate anmelden.
Unseren regulären Mitgliedern stehen wir unter 089 / 20208460 oder unter info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
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