IMW Immobilien SE

Betroffene Gesellschaft:
IMW Immobilien SE


Antragsgegnerin:
IMW Holding SE


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
06.08.2020


Zuständiges Gericht:
LG Berlin


Beginn des Verfahrens:
13.12.2020


Aktenzeichen:
102 O 108/20 SpruchG


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
20,00 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
20,00 Euro je Aktie


Mit Beschluss vom 10.03.2026 hat das LG Berlin II die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Einige Antragsteller haben gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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