HOMAG Group AG

Betroffene Gesellschaft:
HOMAG Group AG


Antragsgegnerin:
Dürr Technologies GmbH


Strukturmaßnahme:
Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
05.03.2015


Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Stuttgart


Beginn des Verfahrens:
11.06.2015


Aktenzeichen:
20 W 27/20 und 31 O 50/15 KfH


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
31,56 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
31,58 Euro je Aktie


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,18 Euro je Aktie (brutto)


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,19 Euro je Aktie (brutto)


Das LG Stuttgart hat die Abfindung um 0,02 Euro auf 31,58 Euro und die Ausgleichszahlung um 0,01 Euro auf 1,19 Euro erhöht. Das OLG Stuttgart hat die dagegen eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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