31. Januar 2018
Picam: SdK organisiert Interessengemeinschaft der „Picam“ - Anleger
Die Piccor AG hatte in den zurückliegenden Jahren unter dem Namen Picam-Gruppe laut eigenen Angaben mehr als 300 Mio. Euro bei Privatanlegern eingesammelt. Geködert wurden diese mit jährlichen Renditeversprechen von 15 bis 20 %. Betroffene Anleger haben der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zuletzt immer wieder davon berichtet, dass diese von verantwortlichen Personen der Picam-Gruppe bezüglich der Rückzahlung ihres Anlagekapitals vertröstet worden seien. Auch das „Handelsblatt“ berichtete am 17. Januar 2018 davon, dass Auszahlungen an die Anleger durch die Picam-Gruppe stocken würden. Aus diesem Grunde hat die SdK eine kostenlose Interessengemeinschaft Picam initiiert, der sich betroffene Anleger anschließen können.
Die von Picam versprochenen ungewöhnlich hohen Renditen von bis zu 20 % sollten mit einem computerbasierten Handel von DAX-Futures verdient werden, der laut „Handelsblatt“ über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt werden sollte.
Einbezahlt wurden die Gelder dabei laut der Tageszeitung „Welt“ vom 07.07.2016 über das Konto eines Berliner Wirtschaftsprüfers und (ehrenamtlichen) Richters. Dabei sollte die Piccor AG in der Schweiz als „Administrator“ fungieren, über die der Kunde den Vertrag abwickelte. Über die Varian AG in Liechtenstein sollte anschließen der Handel von DAX-Futures abgewickelt werden.
Die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die Piccor AG bereits am 16.01.2017 auf die Warnliste gesetzt. Dies bedeutet, dass möglicherweise ohne Bewilligung der Behörden ein bewilligungspflichtiges Geschäft betrieben wurde. Daraufhin reagierten die Verantwortlichen der Picam-Gruppe und emittierten über die Piccox SA eine Inhaberschuldverschreibung, in die die Anlegergelder investiert werden sollten. Entgegen anderslautender Behauptungen von Verantwortlichen sehen die Anleihebedingungen jedoch keine jederzeitige Verfügbarkeit vor, sondern frühestens bei Ablauf im Jahr 2030.
Nach Ansicht der SdK sollten die Anleger ihre Forderungen nicht länger beschwichtigend auf die lange Bank schieben lassen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Die SdK hat daher auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte mandatiert, die für die betroffenen Anleger folgende Punkte prüfen sollen:
1. Fristlose Kündigung der Beteiligung aus wichtigem Grund und sofortige Rückforderung des Anlagebetrages.
2. Prüfung der Vermittlerhaftung: Ein Anlageberater- und -vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte er dies nicht durchführen, macht er sich eventuell schadensersatzpflichtig.
3. Prüfung der Haftung weiterer Verantwortlicher, wie Mittelverwendungskontrolleur, Treuhänder etc. Sollten der Mittelverwendungskontrolleur oder Treuhänder (auch in der Schweiz) Pflichtverletzungen begangen haben, so könnten Anleger von diesen ggf. auch Schadensersatz fordern. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Ebenfalls muss geprüft werden, ob ggf. eine Haftpflichtversicherung vorliegt, über die eventuelle Schäden reguliert werden könnten.
4. Evtl. Arrest zur Sicherstellung von Geldern und anderen Vermögenswerten.
5. Ggf. Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein.
Betroffene Anleger können sich jederzeit unter www.sdk.org/picam der kostenlosen Interessengemeinschaft Picam der SdK anschließen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
München, 31. Januar 2018
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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