Schmalbach Lubecka AG

Betroffene Gesellschaft:
Schmalbach Lubecka AG


Antragsgegnerin:
Ball Packing Europe GmbH


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
03.08.2002


Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
27.02.2003


Aktenzeichen:
I-26 W 2/20 AkteE, davor 39 O 133/06 AktE


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
17,78 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
19,04 Euro je Aktie


Mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.04.2023 ist die vom Landgericht von ursprünglich € 17,78 auf € 21,89 je Aktie angehobene Barabfindung in der Sache leider wieder auf € 19,04 je Aktie „zurückgenommen“ worden. Ursächlich für die Schätzung des Senats war die vom Sachverständigen empfohlene Erhöhung der Marktrisikoprämie von 4,5% auf 5,5% und die Erhöhung des Betas von 0,6 auf 0,7.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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