ISRA Vision AG

Betroffene Gesellschaft:
ISRA Vision AG


Antragsgegnerin:
ISRA Vision AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
15.12.2020


Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt am Main


Beginn des Verfahrens:
07.06.2021


Aktenzeichen:
3-05 O 57/21


Mit Beschluss vom 9. Februar 2024 hat das OLG die gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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