IDS Scheer AG (Verschmelzung)

Betroffene Gesellschaft:
IDS Scheer AG (Verschmelzung)


Antragsgegnerin:
Software AG


Strukturmaßnahme:
Verschmelzung


Tag der Hauptversammlung:
08.07.2010


Zuständiges Gericht:
OLG Saarland


Beginn des Verfahrens:
28.01.2011


Aktenzeichen:
1 W 31/13 (17 O 5/11)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
4 Aktien der Software AG für 33 Aktien der IDS Scheer


LG Saarbrücken hat eine Zuzahlung von 7,22 Euro für jede ehemalige Aktie der IDS Scheer AG beschlossen. Am 03.04.2023 hat das Saarländische Oberlandesgericht die Entscheidung bestätigt, somit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

Dieser Bereich ist ausschließlich für Mitglieder  zur Anmeldung