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Schutzgemeinschaft
der
Kapitalanleger e.V.


Pressemitteilung vom 06.12.2011

SdK lehnt Verstaatlichung der Commerzbank ab

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) lehnt eine Verstaatlichung der Commerzbank kategorisch ab und fordert den Bund auf, die im Frühjahr 2011 rückgeführte stille Einlage in Höhe von 3 Mrd. Euro wieder in die Bank einzulegen. Weiter fordert die SdK im Zuge der Verschärfung der Eigenkapitalrichtlinien für Banken zur Stabilisierung des Finanzsektors stille Beteiligungen mit Verlustteilnahme als Ergänzungskapital zu akzeptieren.

Die aktuelle Kapitalerhöhungsdiskussion bei der Commerzbank ist zwar sicherlich auch der alle deutschen Banken betreffenden, politisch gewollten, Regulierungsverschärfung mit ihren erhöhten Eigenkapitalanforderungen geschuldet, was nach Auffassung der SdK jedoch im Falle der Commerzbank nur die halbe Wahrheit darstellt.

Viel gewichtiger erscheint die Tatsache, dass die Commerzbank erst im Frühjahr 2011 insgesamt 4 (!) Mrd. Euro Kapital im Rahmen der Rückführung bzw. des Umtausches der stillen Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) an die Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt hat. Hierbei handelte es sich um 1 Mrd. Euro „Vorfälligkeitsentschädigung“ sowie 3 Mrd. Euro Eigenkapital, die seinerzeit als „überschüssig“ deklariert wurden.

Hinzu kommt, dass diese aus Sicht der SdK schon damals fragwürdige Eigenkapitalreduktion (PM April 2011 der SdK: "Die ambivalenten Pläne der Commerzbank") nicht nur in einem Umfeld allgemeiner Kapitalerhöhungen von Banken vonstatten ging, sondern für den Commerzbank-Vorstand auch vergütungsrelevant war.

Den Preis für die damalige Transaktion könnte nun, wie von der SdK schon im Frühjahr 2011 vermutet, erneut der ohnehin schwer gebeutelte Commerzbank-Aktionär zahlen - möglicherweise sogar durch eine Komplettenteignung!?

Damit es nicht zur Veräußerung von Ertragsperlen (Comdirect Bank, BRE Bank) unter Wert oder gar zum Äußersten kommt, fordert die SdK den Bund auf, Verantwortung zu übernehmen, den damaligen Fehler zu korrigieren und den vorzeitig entnommenen Betrag in Höhe von 3 Mrd. Euro in Form einer stillen Einlage zu unveränderten Konditionen in die Commerzbank neu einzulegen.

Ferner nimmt die SdK diese Diskussion zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, stille Beteiligungen mit Verlustteilnahme als Ergänzungskapital unter den jetzigen zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen auch weiterhin anzuerkennen und dies auch auf Europaebene politisch durchzusetzen. Es ist vollkommen unverständlich, warum ein Instrumentarium nur deswegen ausgeschlossen werden soll, weil im angelsächsischen Bereich unter "Stiller Beteiligung" etwas anderes verstanden wird.

Nach Auffassung der SdK kommt es nicht auf die Verpackung, sondern auf den Inhalt an und der muss "Haftendes Eigenkapital" sein.

München, den 6.12.2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.