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SdK rät Anleiheinhabern der SiC Processing GmbH zur Interessenbündelung

Am 18.12.2012 hat die SiC Processing GmbH, die im März 2011 eine Anleihe begeben hat, die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens nach §270b Insolvenzordnung beantragt. Das Amtsgericht Amberg hat dem Antrag am 20.12.2012 stattgegeben (AG Amberg, 261 IN 515/12). Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, bestimmt.

Auf Antrag einiger Gläubiger soll demnächst ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Dies soll in einer so genannten "Abstimmung ohne Versammlung" gem. § 18 Schuldverschreibungsgesetz geschehen.

Aus den Erfahrungen zurückliegender Insolvenzverfahren ist es aus Sicht der SdK für die Inhaber der Anleihen der SiC Processing GmbH ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten. Betroffenen Mitgliedern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/sic.php für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren.

Die SiC Processing GmbH ist nach eigener Darstellung der führende Anbieter für die Aufbereitung von gebrauchter Sägesuspension (= Slurry) aus der Photovoltaik- und Halbleiter-Industrie. Diese hat zum 1.3.2011 eine mit nominell 7,125 % rentierende Anleihe im Volumen von insgesamt bis zu 100 Mio. Euro begeben (ISIN DE000A1H3HQ1) Die Anleihe sollte zum 29.2.2016 zurückbezahlt werden.

Aufgrund des eröffneten Schutzschirmverfahrens hat die Gesellschaft jetzt drei Monate Zeit, dem Amtsgericht Amberg ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung vom 25.1.2013. Darin hat die SiC Processing mitgeteilt, dass eine erfolgreiche Restrukturierung und die Zahlung einer Insolvenzquote an die Gläubiger von SiC Processing GmbH, also auch an die Anleiheinhaber, einer erheblichen Reduzierung der bei den chinesischen Tochtergesellschaften bestehenden Schulden bedürfe. Da die Sanierung der chinesischen Tochtergesellschaften außerhalb des Sanierungsverfahrens über die SiC Processing erfolgen muss, besteht hier eine zusätzliche Unsicherheit.

Die SdK wird versuchen, das Insolvenzverfahren aktiv zu begleiten und die Interessen seiner von der Restrukturierung betroffenen Mitglieder zu vertreten – sowohl in der bereits beantragten Abstimmung ohne Versammlung als auch auf den, aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden, Gläubigerversammlungen. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird.

Betroffenen SdK Mitgliedern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/sic.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Außerdem können sich SdK Mitglieder mit ihren Fragen zur Restrukturierung gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 21.2.2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



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