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In den kommenden Wochen wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ihren vom Umtausch griechischer Staatsanleihen betroffenen Mitgliedern ein Klagemodell vorstellen.
Das Vorgehen Griechenlands im Rahmen der Umschuldung der von privaten Gläubigern gehaltenen Staatsanleihen hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) veranlasst, gegen die zwangsweise Enteignung und die damit verbundenen Verstößen gegen geltendes Recht, juristische Schritte einzuleiten.
Aktuell prüfen von der SdK beauftragte Anwälte alle juristischen Möglichkeiten, d.h. gegen wen und wo aussichtsreiche Klagen eingereicht werden können. SdK Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland, die Inhaber von griechischen Anleihen sind, welche nach griechischem Recht emittiert wurden, können sich auf der SdK Homepage für einen Newsletter registrieren. Die SdK wird in den kommenden Wochen dann verschiedene Klagemodelle vorstellen, an denen sich Interessierte beteiligen können.
Das Online-Formular zur Registrierung finden SdK Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland hier.
Interessierte SdK Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland wenden sich bitte unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer an info@sdk.org.
München, den 15. März 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung der Mitteilung befasste Personen halten Anleihen Griechenlands.
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