VERSEIDAG AG (BUG)

Betroffene Gesellschaft:
VERSEIDAG AG (BUG)


Antragsgegnerin:
Deutsche Gamma GmbH u.a.


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
10.05.2000


Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
06.02.2001


Beendigung des Verfahrens:
21.2.2019


Aktenzeichen:
Az: BVerfG 760/19, Alte Aktenzeichen: OLG I-26 W 4/18, (frühere Az: 39 O 13/07 und 40 O 148/00, 40 O 106/00)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
19,94 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,36 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Erhöhung


LG hat die Abfindung auf 20,81 Euro erhöht und die Ausgleichszahlung auf 1,95 Euro.

OLG hat die Erhöhungen zurückgenommen und die Spruchanträge abgewiesen.

Verfassungsbeschwerde eingereicht


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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