GE Frankona (2002)

Betroffene Gesellschaft:
GE Frankona (2002)


Antragsgegnerin:
Swiss Re Germany Holding GmbH


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
13.07.2000


Zuständiges Gericht:
LG München


Aktenzeichen:
3Z BR 6/02


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
31,19 Euro


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
40,36 Euro


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,74 Euro


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
2,05 Euro



Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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