Apcoa Parking Holdings GmbH

Betroffene Gesellschaft:
Apcoa Parking Holdings GmbH


Antragsgegnerin:
Apcoa Parking Holdings GmbH


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
13.12.2004


Zuständiges Gericht:
LG Stuttgart


Beginn des Verfahrens:
29.03.2005


Beendigung des Verfahrens:
03.04.2012


Aktenzeichen:
Beschwerde 20 W 6/09 (voriges Az32 AktE 2/05 KfH)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
147,50 Euro


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
8,24 Euro


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
6,89 Euro


Die Barabfindung betrug 1417,50 Eure je Aktie, die jährliche Ausgleichszahlung 6,89 Euro. Das Landgericht Stuttgart hatte die Ausgleichszahllung auf 8,24 Euro erhöht, erhielt die Abfindung aber für angemessen. Das OLG Stuttgart hat nun die Auffassung der Vorinstan endgültig bestätigt.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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