ADITRON AG

Betroffene Gesellschaft:
ADITRON AG


Antragsgegnerin:
Rheinmetall AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
15.05.2003


Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
23.08.2003


Beendigung des Verfahrens:
15.12.2016


Aktenzeichen:
I-26 W 25/12 (davor 40 O 163/03 und 33 O 126/03)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
26,50 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
30,87 Euro je AKtie


Im Jahr 2003 wurden die ehemaligen Aktionäre der Aditron AG per Hauptversammlungsbeschluss zu 26,50 Euro je Aktie abgefunden. In einem u. a. von der SdK für ihre Mitglieder eingeleiteten Spruchverfahren hatte das Landgericht Dortmund diese Abfindungszahlung nach Einholung eines Gutachtens auf 36,44 Euro erhöht (+37,5 %). Gegen diesen Beschluss hat die Hauptaktionärin erfolgreich Beschwerde eingelegt. Denn in der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Barabfindung nun mit 30,87 Euro je Aktie festgelegt. Gegenüber der Squeez-out Abfindung ist dies eine Erhöhung um 16,5 %.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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