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Shell: Geld aus den USA
In den USA gibt es nun die erste Auszahlung an geschädigte Shell-Aktionäre – allerdings nicht aus einer Sammelklage, sondern aus einer Zahlung, die Shell an die SEC leisten musste. 120 Mio. Dollar stehen daraus nun für die Anleger zur Verfügung.
Frist bis November
Die Auszahlung der SEC richtet sich an alle Aktionäre von Shell, ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit, die sich über ein Proof-of-Claim-Formular bis zum 18. November 2008 anmelden. Es stehen 120 Mio. Dollar zur Verfügung, die Shell im Jahr 2004 als Strafe im Zusammenhang mit der fehlerhaften Verbuchung ihrer Reserven an die amerikanische Börsenaufsicht SEC zahlen musste.
Die in den Niederlanden verhandelte Klage gegen Royal Dutch Shell, die in Vertretung für die europäischen Anleger um eine Summe von 380 Mio. Dollar geführt wird, ist von dieser Auszahlung nicht beeinflusst – Aktionäre müssen also nicht befürchten, dass eine Anmeldung für die SEC-Zahlung ihre Ansprüche aus der holländischen Klage vermindern würde.
Im Gegenteil sogar: das US-Gericht arbeitet mit demjenigen in Amsterdam zusammen. So muss sich ein Aktionär einfach bei der amerikanischen Stelle mit gültigen Formularen anmelden, diese werden dann nach Abschluss der Vorgänge an das Gericht in den Niederlanden weitergeleitet und dort ebenso registriert.
Auszahlung sollte nicht überschätzt werden
Dieses Verfahren klingt verlockend, doch sollte eines dabei bedacht werden: eine Zahlung von 120 Mio. Dollar für alle Anleger weltweit resultiert voraussichtlich in wenigen Cent pro Aktie für den Einzelnen. Ob es angesichts dessen gerechtfertigt ist, die hohen Portokosten in die USA (wir empfehlen grundsätzlich ein Einschreiben mit Rückschein wegen der Zustellungsbestätigung) auf sich zu nehmen, sollte sorgfältig geprüft werden. Die automatische Anmeldung bei der europäischen Sammelklage ist hier nur ein kleiner Trost, wenn nicht sogar eine mögliche Fehlerquelle, falls bei der Weiterleitung der Unterlagen Probleme auftreten.
Die Proof-of-Claim-Formulare für die SEC-Zahlung sind, auch in deutscher Übersetzung und Anleitung, unter www.shellsecsettlement.com zu finden. Die SdK leistet Mitgliedern gern Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare. |
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