|
US-Sammelklagen > aktuelle Verfahren > Details Royal Dutch Shell Plc
Royal Dutch Shell - Anleger müssen weiter warten
In der Sammelklage gegen Royal Dutch Shell erhalten Aktionäre derzeit Anschreiben ihrer Banken, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Anmeldung für die Auszahlung über ein Proof-of-Claim-Formular nun möglich sei.
Dies bezieht sich allerdings, wie aus den Informationen der Banken meist nicht klar hervorgeht, lediglich auf den US-amerikanischen Teil der Sammelklage; um anspruchsberechtigt zu sein, muss der betreffende Aktionär seine Papiere an einer US-Börse gekauft haben oder amerikanischer Staatsbürger sein.
Erst im November dieses Jahres wird, wie die SdK bereits berichtet hat, in einer Anhörung in den Niederlanden über die Auszahlung für europäische Anleger entschieden. Voraussichtlich Anfang 2009 wird dann, sofern das Gericht im Sinne der Aktionäre entscheidet, ein Formular veröffentlicht werden, mit dem sich auch Nicht-US-Bürger für eine Auszahlung anmelden können.
Die SdK wird den Fall weiterhin beobachten und an dieser Stelle über den Fortgang berichten.
Betroffenen werden wir zu gegebener Zeit gern Hilfe beim Ausfüllen der benötigten Unterlagen anbieten.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
München, 22. August 2008 |
|