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Update zum Shell-Verfahren
In der Sammelklage gegen Shell für den europäischen (bzw. nicht-US-amerikanischen) Teil der Anleger wurde die gerichtliche Anhörung zur Festsetzung der Schadenersatzansprüche auf den 20. November 2008 festgelegt.
Einsprüche gegen das Verfahren und etwaige zusätzliche Anträge (etwa die Bitte um Redezeit oder Teilnahme am Gerichtsverfahren) müssen bereits im Oktober (spätestens 23.10. für Anträge, 09.10. für Einsprüche) eingereicht werden. Man geht davon aus, dass das Gericht innerhalb von etwa 6 Wochen nach der Anhörung zu einem vorläufigen Urteil gelangt. Dieses ist die Voraussetzung für die Erstellung der "Proof of Claim"-Formulare, die geschädigte Anleger zur Einforderung der Schadenersatzzahlung benötigen. Diese Dokumente sollen dann Anfang 2009 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer Auszahlung ist nicht vor 2010 zu rechnen.
Die SdK wird über weitere Entwicklungen berichten.
München, 14. Mai 2008
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. |
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