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US-Sammelklagen > Allgemeines In Amerika gemeinsam klagen
Dank class actions können Anleger gegen Unternehmen vorgehen
Immer häufiger geistert der amerikanische Begriff "class action" (Sammelklage) durch die deutschen Medien. Durch diese Klagen drohen zum Beispiel großen Tabakkonzernen Strafen in Milliardenhöhe. Aber auch geprellte Aktionäre könnten gemeinsam erfolgreich Ansprüche gegen Gesellschaften erstreiten. 259 Mio. US-Dollar Strafe mußte beispielsweise die 3Com Corp. aufgrund einer Securities Class Action ausschütten. Wenig bekannt ist, dass auch deutsche Anleger von den Klagen und Entschädigungen profitieren können. Die SdK erklärt, wie.
Während das deutsche Zivilprozessrecht darauf zugeschnitten ist, dass Einzelne ihre Ansprüche jeweils separat erheben, weist das amerikanischen Recht als Besonderheit die sogenannten "class actions" auf. Bei diesen Sammelklagen kann eine kleine Gruppe von Betroffenen für eine Vielzahl zum Teil auch unbekannter Geschädigter vor Gericht ziehen und eine verbindliche Entscheidung erstreiten. Mit einer class action lassen sich also auch Ansprüche zugunsten von Geschädigten geltend machen, die zunächst noch nicht bekannt sind und die sich zu dem Prozess gar nicht geäußert haben.
Die class action soll es auch Privatleuten ermöglichen, gegen große Konzerne, gegen die sie allein kaum ankommen könnten, vorzugehen.
Bei Klagen gegen AGs ist die "class period" ein wichtiger Begriff. So heißt der Zeitraum, in dem der Anleger seine Aktien erworben haben muss, um anspruchsberechtigt zu sein - zum Beispiel, weil der Aktienkurs des Unternehmens in diesem Zeitraum künstlich hochgetrieben wurde, zum Beispiel durch die Veröffentlichung falscher Zahlen in Pressemitteilungen. Die class period endet für gewöhnlich mit dem Bekanntwerden der tatsächlichen Umstände. Hat ein Aktionär innerhalb dieser Zeit die Aktien gekauft, so wurde er über die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht. Erleidet er durch die falschen Informationen Verluste, ist er automatisch Teil der "class" und hat somit, wenn es zur "action" - der Klage - kommt, gute Chancen, einen Teil seines Geldes wiederzusehen.
Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens
Doch der Weg dorthin ist mühsam. Damit ein Verfahren überhaupt als class action anerkannt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die Gruppe der Geschädigten entsprechend groß ist. Die Fälle müssen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gleichgelagert sein, damit sie gebündelt werden können. Außerdem müssen Hauptkläger (lead plaintiffs) zur Verfügung stehen, die die Gruppe vor Gericht vertreten. Gleich mehrere Anwälte bemühen sich um die lukrativen Verfahren und darum, geeignete Geschädigte als Hauptkläger zu finden.
Gewöhnlich stellen dann die beklagten Firmen den Antrag, die Klage abzuweisen. Sollte das Gericht dem nicht stattgeben, beginnt die aufwändige Phase der Beweisbeschaffung (pretrial discovery). Die Anwälte der Parteien leiten dieses Verfahren. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Informationen von der Gegenseite einzuholen, sei es durch mündliche und schriftliche Befragungen oder auch durch die Einsicht in relevante Daten. Sogar unbeteiligte Dritte können verpflichtet werden, Unterlagen herauszugeben. Da sämtliche Gerichtsakten in der Regel der Öffenlichkeit und mithin den Wettbewerbern zugänglich gemacht werden, drängen die Firmen häufig frühzeitig auf Vergleichslösungen. Über 80% der amerikanischen class-action-Verfahren enden mit einer Vergleichszahlung, meist noch vor Beginn der für die Firmen sehr unangenehmen pretrial discovery. Kommt es nicht dazu, wird im anschließenden Hauptverfahren von einer Geschworenenjury das Urteil gefällt. Um eine Abschreckungswirkung zu erzielen, hat die Jury die Möglichkeit, punitive damages, das sind Schadensersatzzahlungen mit zusätzlichem Bußgeld, zu verhängen. Wird ein Fall bis zum Ende verhandelt, kommt auf die Gegner ein Prozess manchmal bis zu 10 Jahren zu. Aber auch auf den Abschluss eines Vergleiches muss man in der Regel etwa 2 bis 3 Jahre warten.
Auch nach dem Urteil profitieren
Noch nachdem ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil gesprochen wurde, können Anleger, die sich bis dato noch nicht am Verfahren beiligt haben, dann ihre Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums (gewöhnlich 3 Monate) beim zuständigen Gericht anmelden. Hierzu muss das so genannte "Proof of Claim"-Formular ausgefüllt werden, das meist im Internet veröffentlicht wird. Das Formular wird dann zusammen mit Belegen über die eigenen Transaktionen mit den betreffenden Aktien in die USA geschickt.
Selbst völlig Unbeteiligte, die nicht einmal etwas von dem Verfahren wussten, sind an das Urteil aus einer class action gebunden und verlieren das Recht auf eine Individualklage. Deshalb werden Sammelklagen mit großem Medienrummel publik gemacht. Jeder Angehörige der class kann sich vor Beginn des Verfahrens durch ein "opt out" von der Gültigkeit des Urteil ausschließen lassen. Er hat dann keinen Anspruch auf die erstrittene Entschädigung, kann aber eine Einzelklage veranlassen.
Für Anwälte ein gutes Geschäft
Da die Firmen die Offenlegung scheuen und weil eine Laienjury weniger durch nüchterne Betrachtungen zu beeindrucken ist als vielmehr durch die unterlegene Situation des Klägers und die Macht und den Reichtum des beklagten Konzerns, werden Klagen gegen große Konzerne schon aus den geringsten Gründen erhoben.
Der Hauptgrund für die Vielzahl der class actions ist sicherlich das Verfahren zur Entlohnung der Anwälte. Bei Erfolg erhalten sie einen bestimmten Anteil der Schadensersatzsumme - wenn der Prozess verloren wird, gehen sie völlig leer aus. Für die Anleger besteht also kein Kostenrisiko. Für die Anwälte dagegen geht es um viel Geld - sie genehmigen sich in der Regel um die 25% der beim Vergleich ausgehandelten Entscjädigungszahlung. Oft kommt es dazu, dass die Anwälte sich an einer class action eine goldene Nase verdienen, die restlichen 75% des Geldes aber auf unzählige Anleger verteilt werden, so dass deren Ergebnis äußerst bescheiden ausfällt. Wie hoch die Entschädigungszahlungen im Einzelfall sind, hängt von meheren Faktoren ab. Entscheidend ist beispielsweise, wie viele Geschädigte sich tatsächlich melden.
Auch deutsche Anleger können profitieren
Obwohl das Verfahren in Amerika läuft, können auch deutsche Geschädigte vom Ausgang eines Verfahrens profitieren - sogar, wenn sie die Aktien an einer deutschen Börse gekauft haben. SdK-Mitglieder unterstützen wir gerne bei der Bereitstellung und dem korrekten Ausfüllen der benötigten Formblätter. Informationen zu den einzelnen Verfahren erhalten Sie unter www.sdk.org/class_action.php.
Berechnung der Schadensersatzsumme:
Grundsatzrechnung
Kaufpreis - Durchschnittspreis von 90 Tagen nach der class period = Verlust
Beispiel:
- Kaufdatum 01. Februar 2001, Preis 10 Euro
- class period vom 01. Januar bis 01. März 2001
- Durschschnittskurs der folgenden 90 Tage: 2 Euro
-> Verlust des Aktionärs: 8 Euro
Bei Verkauf vor Ablauf des 90-Tage-Zeitraums:
Kaufpreis - Durchschnittspreis vom Beginn der class period bis zum Verkauf = Verlust
Beispiel:
- Kaufdatum: 01. Februar, Preis 10 Euro
- Verkauf am 01. April für 3 Euro
-- Durchschnittskurs 01. Januar (class period) bis 01. April (Verkauf): 4 Euro
-> als Verlust anerkannt: 6 Euro
Bei Verkauf vor Ablauf der class period:
Kaufpreis - Verkaufspreis = Verlust
Aber: Verlust darf nicht höher sein als er bei Verkauf nach 90-Tage-Frist gewesen wäre!
Beispiel:
- Kaufdatum 01. Februar, Preis 10 Euro
- Verkauf am 28. Februar für 1 Euro
- Durchschnittspreis im 90-Tage-Zeitraum: 2 Euro
-> als Verlust anerkannt: 8 Euro
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